«Toplumsal Dayanisma» publizierten Textes (vgl. Bulletin des türkischen Menschenrechtsvereines [nachfolgend TIHV-Bulletin], 5/1993 und 6/1993). Kenan Kalyon befand sich auch im Januar 1994 noch in Gefangenschaft (vgl. Turkish Daily News vom 25. Januar 1994). 1994 wurden im weiteren Ese Yilmaz [chief editor der Zeitung] und Teslim Töre [Generalsekretär der TKEP] vom Staatssicherheitsgericht Istanbul zu Gefängnisstrafen von je einem Jahr und acht Monaten verurteilt, letzterer wiederum gestützt auf Art. 8 des Antiterrorgesetzes, nachdem er einen Text in der «Toplumsal Dayanisma» hatte publizieren lassen (vgl. THIV-Bulletin, 1/1994 und 6/1994).