Seiler, a. a. O., S. 379 ff.). d. Im vorliegenden Fall erübrigt sich - wie nachfolgend aufgezeigt - eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser grundsätzlichen Kontroverse. Zunächst stellt sich nämlich die Frage, ob eine Regel des Völkerrechts derjenigen des nationalen Rechts vorgehen soll, nur dann, wenn überhaupt