Damit ist indessen noch nicht gesagt, dass die völkerrechtliche Bestimmung dem Landesrecht ohne weiteres übergeordnet ist, mithin absoluten Vorrang gegenüber diesem geniesst; das Verhältnis zwischen Völkerrecht und nationalem Recht ist in der Schweiz nämlich bis heute Gegenstand dogmatischer Kontroversen (vgl. für das Folgende Epiney Astrid, Das Primat des Völkerrechts als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips, Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht [ZBl], Bd. 95 [1994] Nr. 12, S. 537 ff.; Grisel André, A propos de la hiérarchie des normes juridiques, ZBl 88/1987, S. 377 ff.