Grundsatzentscheid der Schweizerischen Asylrekurskommission[32]. Art. 3 EMRK. Art. 33 FK. Verspätete Revisionsvorbringen. Völkerrechtskonforme Auslegung von Art. 66 Abs. 3 VwVG (Änderung der Rechtsprechung). 1. Vorbringen, die im Sinne von Art. 66 Abs. 3 VwVG verspätet sind, führen dennoch zur Revision eines rechtskräftigen Urteils, wenn aufgrund dieser Vorbringen offensichtlich wird, dass dem Gesuchsteller Verfolgung oder menschenrechtswidrige Behandlung droht und damit ein völkerrechtliches Wegweisungshindernis besteht (E. 7, insbesondere 7.g).