bereits einen Monat später erging in dieser Sache ein Freispruch, wobei die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage zunächst von einer vorsätzlichen Tötung aus Neid und persönlicher Feindseligkeit ausgegangen war, in ihrem Schlussplädoyer dann indessen die Meinung vertrat, der Angeklagte sei mangels Beweisen freizusprechen. Dem Urteil der grossen Strafkammer lässt sich des weiteren entnehmen, dass S. Z. offenbar nicht Opfer eines Raubmordes geworden ist, trug doch der Tote über eine Million TL auf sich. Der Zeuge M. O. führt schliesslich aus, er sei in D., dem Heimatdorf des Gesuchstellers, von März 1989 bis Juli 1991 Muhtar gewesen;