F. B., die X im März 1992 verlassen hat, bestätigt, der Vater der Gesuchstellerin sei nach seiner Rückkehr aus Deutschland bedroht und aufgefordert worden, für die Rückkehr seiner Kinder zu sorgen; er habe ihr von diesen Bedrohungen sowie von seinem Eindruck, von den Dorfschützern (...) dauernd beobachtet zu werden, erzählt; überdies habe sie selber einmal zwei bewaffnete Personen beobachten können, die vor S. Z.s Haus Wache gehalten hätten. M. K. seinerseits bestätigt, S. Z. habe ihm gegenüber während seines Besuchsaufenthaltes in Deutschland von Bedrohungen der Kinder wegen erzählt.