eine in Pazarcik lebende Schwester des Vaters sei von der Polizei gefragt worden, wo die Kinder des Toten seien, welche trotz seiner Ermordung nicht in die Türkei zurückgekehrt seien. Eine Nachbarin soll des weiteren H. Z. gegenüber am Telefon gesagt haben, sie und ihr Mann hätten den Mord und die beiden Täter (...) beobachtet, wollten dies den Behörden gegenüber jedoch aus Angst nicht aussagen. Die Darstellungen der drei Brüder Z. werden durch die Zeugenaussagen von F. B. und M. K. bestätigt. F. B., die X im März 1992 verlassen hat, bestätigt, der Vater der Gesuchstellerin sei nach seiner Rückkehr aus Deutschland bedroht und aufgefordert worden, für die Rückkehr seiner Kinder zu sorgen;