Eine Haft des Gesuchstellers, während der dieser über seine Schwäger befragt worden sei, sowie eine Festnahme der Gesuchstellerin zusammen mit ihrem Vater bestätigt auch der Zeuge M. K., der seinen Angaben zufolge von beiden Vorfällen nachträglich vom Vater der Gesuchstellerin informiert worden ist. Schliesslich bestätigt auch H. Z., der die Türkei selber im Januar 1988 verlassen hat, in seiner schriftlichen Zeugenaussage, er erinnere sich daran, dass im Jahr 1987 seine