Gesuchsteller gegenüber gemacht hat. c. Inhaltlich bestätigen die beigebrachten Zeugenaussagen zunächst die Angaben, die die Gesuchsteller bereits im erstinstanzlichen Asylverfahren geltend gemacht hatten. So sagt die Zeugin F. B. aus, sie habe eine Festnahme des Gesuchstellers im Hause seines Schwiegervaters beobachtet; wie sie später erfahren habe, sei der Gesuchsteller etwa eine Woche in Haft geblieben und nach seinen Schwägern gefragt worden; des weiteren habe sie eine Festnahme der Gesuchstellerin zusammen mit deren Vater beobachtet; schliesslich habe sie von der Schwangerschaft der Gesuchstellerin gewusst, denn darüber habe man im Dorf unter den Frauen gesprochen;