Rechtsanwalt O.s Darstellungen betreffen namentlich das türkische Datenblatt-Fichierungs-System sowie die Wahrscheinlichkeit einer datenblattmässigen Erfassung der Gesuchsteller. Mit ihrer Eingabe vom 20. Juni 1994 bringen die Gesuchsteller schliesslich eine vom 3. Juni 1994 datierende schriftliche Zeugenaussage von M. O. bei, der heute als Asylgesuchsteller in Deutschland lebt und bis zu seiner eigenen Ausreise aus der Türkei im Juli 1991 in D., dem Heimatdorf des Gesuchstellers, Muhtar gewesen ist. In der Eingabe vom 20. Juni 1994 werden des weiteren Aussagen der heute ebenfalls als Asylsuchende in Deutschland lebenden Mutter der Gesuchstellerin wiedergegeben, die diese dem Vertreter der