Des weiteren bringen die Gesuchsteller eine (...) Anklageschrift und ein (...) Urteil der grossen Strafkammer (Agir Ceza Mahkemesi) Kahramanmaras bei, die das Strafverfahren im Zusammenhang mit der Ermordung des Vaters der Gesuchstellerin betreffen. Sodann wird eine Gesprächsnotiz vom 10. März 1993 beigebracht, welche Ausführungen des türkischen Rechtsanwalts A. O. dem Rechtsvertreter der Gesuchsteller gegenüber dokumentiert; Rechtsanwalt O.s Darstellungen betreffen namentlich das türkische Datenblatt-Fichierungs-System sowie die Wahrscheinlichkeit einer datenblattmässigen Erfassung der Gesuchsteller.