die Zeugenaussagen wurden am 22. März 1993 beziehungsweise 10. April 1993 dem Rechtsvertreter der Gesuchsteller gegenüber gemacht und von diesem protokolliert. Weiter liegt eine vom 7. September 1988 datierte schriftliche Zeugenaussage des ebenfalls aus X stammenden Zeugen H. B. vor. Des weiteren bringen die Gesuchsteller eine (...) Anklageschrift und ein (...) Urteil der grossen Strafkammer (Agir Ceza Mahkemesi) Kahramanmaras bei, die das Strafverfahren im Zusammenhang mit der Ermordung des Vaters der Gesuchstellerin betreffen.