Auszug aus der Rechtsprechung der Schweizerischen Asylrekurskommission. Art. 66 Abs. 2 Bst. a VwVG. Revision wegen neuer Tatsachen und Beweismittel. 1. Begriff der Wiedererwägung (E. 1.b). Abgrenzung der in der Kompetenz des BFF liegenden Wiedererwägung von der in der Kompetenz der ARK liegenden Revision (E. 1.c-d).