{"Signatur": "CH_VB_031", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1994-11-11", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_031_JAAC-60-37--_1994-11-11.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150003056.pdf?ID=150003056", "Checksum": "eacaf0b4d0aa421512c49cd4586fadb7"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 60.37 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) 11.11.1994 JAAC 60.37 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission suisse de recours en matière d'asile 11.11.1994 JAAC 60.37 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione svizzera di ricorso in materia d'asilo 11.11.1994 JAAC 60.37 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Schweizerische Asylrekurskommission (ARK)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission suisse de recours en matière d'asile"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione svizzera di ricorso in materia d'asilo"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Commission suisse de recours en matière d'asile, jusqu'à 2006"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:30:02", "Checksum": "a3f80c60f4e9f5564b9116e511b5595b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) 11.11.1994 JAAC 60.37 \r\n\n 8\nSchwester zusammen mit dem Vater festgenommen worden und nach einem\nTag gegen Schmiergeld wieder freigelassen worden sei; ebenso erinnere\ner sich an eine Verhaftung des Gesuchstellers, die mit den Gebrüdern Z. in\nZusammenhang gestanden sei.\nDes weiteren bestätigen die vorliegenden Zeugenaussagen, dass im Sommer\n1988 - zum Zeitpunkt, als die Gesuchsteller sich zur Ausreise aus ihrer Heimat\nentschlossen - die Brüder der Gesuchstellerin gesucht wurden. Der Zeuge H. B.\nbestätigt in seiner Aussage, er sei anlässlich eines Urlaubs in der Türkei am\n24. Juli 1988 in seinem Heimatdorf X von der Gendarmerie festgenommen,\nmehrere Tage festgehalten und geschlagen worden; dabei habe man ihm\ndie Fotografien von etwa 50 aus X stammenden Personen gezeigt und ihn\nnach Kontakten zu ihnen gefragt; die sieben Brüder Z. seien ebenfalls unter\nden Gesuchten gewesen. M. Z. weist in seiner schriftlichen Zeugenaussage\nebenfalls auf diesen Vorfall, als H. B. festgenommen und aufgrund von\nFotografien unter anderem nach den Brüdern Z. befragt wurde, hin und führt\nergänzend aus, auch eine andere, namentlich genannte, heute in Lausanne\nlebende Person sei unter Vorlage von Fotografien unter anderem nach den\nBrüdern Z. verhört worden.\nSodann beziehen sich die schriftlichen Zeugenaussagen namentlich auf\ndie Ermordung des Vaters der Gesuchstellerin, S. Z., im April 1992. Die drei\nBrüder Z. bestätigen übereinstimmend, die Situation ihrer Eltern habe sich\nseit 1990 verschlechtert; ihr Vater sei zunehmend kontrolliert, schikaniert,\nbedroht und aufgefordert worden, für eine Rückkehr seiner Kinder in die\nTürkei zu sorgen. Im September 1991 seien die Eltern besuchshalber nach\nDeutschland gekommen; der Vater habe von den erlebten Bedrohungen und\nAufforderungen, seine Kinder zurückzuholen, erzählt; jedoch habe er die\nDrohungen nicht genügend ernst genommen und sich im Dezember 1991\nzur Rückkehr in die Türkei entschlossen. Nach der Ermordung des Vaters\nhätten sie von der Mutter telefonisch erfahren, dass sich ihr Vater in letzter\nZeit von den beiden Dorfschützern (...) dauernd beobachtet gefühlt habe.\nDiese beiden Dorfschützer hätten im übrigen nach dem Tod des Vaters die\nMutter mit Bemerkungen verspottet, weshalb die Söhne nicht in die Türkei\nzurückkehrten, um die Mörder zur Rechenschaft zu ziehen; eine in Pazarcik\nlebende Schwester des Vaters sei von der Polizei gefragt worden, wo die\nKinder des Toten seien, welche trotz seiner Ermordung nicht in die Türkei\nzurückgekehrt seien. Eine Nachbarin soll des weiteren H. Z. gegenüber am\nTelefon gesagt haben, sie und ihr Mann hätten den Mord und die beiden\nTäter (...) beobachtet, wollten dies den Behörden gegenüber jedoch aus\nAngst nicht aussagen. Die Darstellungen der drei Brüder Z. werden durch\ndie Zeugenaussagen von F. B. und M. K. bestätigt. F. B., die X im März 1992\nverlassen hat, bestätigt, der Vater der Gesuchstellerin sei nach seiner Rückkehr\naus Deutschland bedroht und aufgefordert worden, für die Rückkehr seiner\nKinder zu sorgen; er habe ihr von diesen Bedrohungen sowie von seinem\nEindruck, von den Dorfschützern (...) dauernd beobachtet zu werden, erzählt;\nüberdies habe sie selber einmal zwei bewaffnete Personen beobachten\nkönnen, die vor S. Z.s Haus Wache gehalten hätten. M. K. seinerseits\nbestätigt, S. Z. habe ihm gegenüber während seines Besuchsaufenthaltes in\nDeutschland von Bedrohungen der Kinder wegen erzählt. Auch die Mutter\nder Gesuchstellerin sagte dem Vertreter der Gesuchsteller gegenüber aus,\nihr Ehemann sei von den Sicherheitskräften seiner im Ausland lebenden\n\n"}