In casu gilt zunächst abzuklären, ob das BFF zur Einreichung eines Revisionsgesuches befugt und fähig ist und ob ihm folglich in einem Revisionsverfahren Parteistellung zukommt. Die Revisionsbefugnis und die Revisionsfähigkeit sind Prozess- beziehungsweise treffender Sachurteilsvoraussetzungen und mithin als Rechtsfragen ex officio von der zuständigen Rechtsmittelinstanz zu prüfen (vgl. Beerli-Bonorand Ursina, Die ausserordentlichen Rechtsmittel in der Verwaltungsrechtspflege