1 Zusammenfassung des Sachverhalts: T. A. verliess Afghanistan im August 1992 und reichte im September 1992 in der Schweiz ein Asylgesuch ein. Zu dessen Begründung machte er im wesentlichen geltend, er sei Offizier des «Khedamat-e Etela’at-e dawlati» (KHAD) gewesen. Aus Angst vor Racheakten seitens der Mudschaheddin habe er sich nach deren Machtübernahme zur Ausreise aus seinem Heimatland entschlossen. Mit Verfügung vom 6. Dezember 1993 lehnte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) das Asylgesuch von T. A. ab und ordnete dessen Wegweisung aus der Schweiz an.