den kommunistischen Nachfolgeregimes des 1956 weggeputschten und zwei Jahre später hingerichteten Ministerpräsidenten Imre Nagy gesinnungsmässig Gemeinsamkeiten haben. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft und dem Asylwiderruf keine zwingenden Gründe im Sinne von Art. 41 Abs. 1 Bst. b AsylG in Verbindung mit Art. 1 C Ziff. 5 Abs. 2 FK entgegenstehen. Die zuständigen schweizerischen Behörden werden allerdings an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, den Beschwerdeführern einen sogenannten «Pass für Ausländer» auszustellen (vgl. Verordnung über Reisepapiere für schriftenlose Ausländer [SR 143.5], Art.