Auch wenn es den Beschwerdeführern abgenommen werden kann, dass es ihnen nach ihrem 40jährigen Unterbruch schwer fallen würde, wieder mit heimatlichen Behörden - und sei es auch nur der ungarischen Botschaft in der Schweiz - in Kontakt zu treten, kann ihnen nicht eine nachvollziehbare, eigentliche psychologische Unmöglichkeit zu dieser Art von Minimalkontakt attestiert werden. Zu diesem Schluss führt, trotz der eingetretenen Entfremdung der Beschwerdeführer von ihrem Heimatstaat sowie dessen Regierung und Bevölkerung, insbesondere die Überlegung, dass heute der grosse Teil der ungarischen Bevölkerung und ein überwiegender Anteil der Regierungsvertreter in keiner Weise mehr mit