11 Gruppenzugehörigen) vor seiner Flucht so schlecht behandelt - insbesondere gefoltert - worden ist (bzw. sind), dass sich dies als Langzeit-Trauma ausgewirkt haben dürfte. 2. Andauernde feindselige Haltung weiter Teile der einheimischen Bevölkerung (insbesondere Diskriminierung) gegenüber Staatsangehörigen, die die gleiche politische Anschauung, Religion usw. haben wie der betreffende Flüchtling; dessen andauernde starke oppositionelle Haltung gegenüber dem gegenwärtigen Regime;