Diese sind mit «triftig» (= stichhaltig, [zu]treffend) ungenau übersetzt. Sprachlich korrekt ist das im deutschsprachigen UNHCR-Handbuch oder auch in der Konventions-Übersetzung der Bundesrepublik Deutschland (Bundesgesetzblatt [BGBl.] 1953 II, S. 559) verwendete Wortpaar «zwingende Gründe», welche Formulierung in allen drei Sprachen nicht auf einen von irgendeiner Seite ausgeübten Zwang hindeutet, sondern im Sinne von «gedanklich zwingend, stringent» zu verstehen ist. Es wird fortan der zutreffende Begriff «zwingende Gründe» verwendet.