Sie machen geltend, sie hätten «so viele Ungerechtigkeiten, Erniedrigungen und Unterdrückungen erdulden» müssen, dass sie auch künftig keine Kontakte haben wollen. Diese Einstellung würde sich ihren Angaben zufolge auch durch einen Asylwiderruf nicht ändern, das heisst, sie würden diesfalls die Ausstellung eines Ersatzreisepapiers einer Beantragung eines ungarischen Passes «unbedingt» vorziehen. Aus den Akten sind keine Hinweise ersichtlich, die Anlass gäben, an der behaupteten Beziehungslosigkeit zum Heimatland während der letzten vierzig Jahre zu zweifeln. Auch in diesem Punkt sowie im Hinblick auf ihre Absichten erscheinen die Beschwerdeführer als glaubwürdig.