müssen, wo ihnen zwei Räume in einem Bauernhaus zugewiesen worden seien. Da dem Beschwerdeführer nicht einmal die Arbeit in einer Fabrik erlaubt worden sei, habe er, nachdem er eine Zeitlang Gelegenheitsarbeiten als Trödler verrichtet habe, eine Schlosserlehre gemacht und in der Folge mit Schneeschleudermaschinen gearbeitet. Ihrer Tochter sei der Übertritt in die Mittelschule wegen «klassenfeindlicher Abstammung» nicht bewilligt worden.