Ungarn anerkannte darüber hinaus das Individualbeschwerderecht und die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Auch wenn von Amnesty International noch in den beiden letzten Jahren verschiedentlich gewalttätige Übergriffe staatlicher Organe gegenüber ausländischen Staatsangehörigen, die sich in Ungarn befinden, gemeldet worden sind, kann im allgemeinen gesagt werden, dass die Menschenrechtssituation für ungarische Staatsangehörige und der Grad der Einhaltung der EMRK durch Ungarn mit derjenigen durch westeuropäische Staaten vergleichbar ist.