6 Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Meschenrechtskonvention [EMRK], SR 0.101) sowie deren Sechstes Zusatzprotokoll, das die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten vorsieht. Ungarn anerkannte darüber hinaus das Individualbeschwerderecht und die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.