Die generelle Situation in Ungarn hat sich, verglichen mit dem Jahre 1956, massiv zum Guten verändert. Bereits in den 70er-Jahren nahm die Bereitschaft zur Flüchtlingsanerkennung durch die zuständigen Schweizer Behörden aufgrund der verbesserten Menschenrechtslage deutlich ab, und gegen Ende der 80er-Jahre konnte es nur noch in ausserordentlichen Einzelfällen zu einer Anerkennung kommen. Am 30. Oktober 1991 erklärte der Bundesrat die Länder Ungarn, Polen und die CSFR (bzw. deren Nachfolgestaaten Tschechien und Slowakei am 4. Oktober 1993) als verfolgungssicher im Sinne von Art. 16 Abs. 2 AsylG.