Die Umstände, auf Grund derer Ausländer als Flüchtlinge anerkannt worden sind, können sowohl generell (beispielsweise zufolge allgemeiner Amnestie, rechtsstaatlich funktionierender Staatsorgane, Beachtens der Menschenrechte, allgemeiner physischer und sozialer Sicherheit) wie auch individuell (beispielsweise zufolge einer Rehabilitierung oder der Aufhebung eines Haftbefehls beziehungsweise eines Urteils) weggefallen sein beziehungsweise noch andauern. a. Die generelle Situation in Ungarn hat sich, verglichen mit dem Jahre 1956, massiv zum Guten verändert.