FK erfüllt ist. Die Beschwerdeführer machen jedoch in der Beschwerde geltend, die Verhältnisse in Ungarn seien für sie nicht beruhigend, da für die seinerzeitigen Grausamkeiten praktisch niemand zur Verantwortung gezogen worden sei und die damaligen Machthaber ungestört weiterleben und ihre Pension geniessen. An der Instruktionsverhandlung führte der Beschwerdeführer weiter aus, er halte die heutige Regierung nicht für die wahre Vertretung von Ungarn, da bei den Wahlen eine blosse Abmachung zwischen Parteien zu einer falschen Zählweise der Stimmen geführt habe. Ferner seien die Regierungsmitglieder Kommunisten beziehungsweise ehemalige;