Am 11. Januar 1995 wurde eine Instruktionsverhandlung vor dem Instruktionsrichter durchgeführt. Die Beschwerdeführer wurden befragt über ihre damaligen Fluchtgründe, ihre Beurteilung der gegenwärtigen Verhältnisse in Ungarn sowie ihre Gründe, weshalb sie es ablehnen, den Schutz ihres Heimatlandes in Anspruch zu nehmen. Ihr für die Verhandlung beigezogener Rechtsvertreter nahm zum Verhandlungsergebnis Stellung. Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) weist die Beschwerde ab. Aus den Erwägungen: