, orientiert sich das Asylrecht allein an Prinzipien der Schutzgewährung und der humanitären Tradition (Zutreffend weisen sodann, in anderem Zusammenhang, Gerber/Métraux, a. a. O., S. 110, darauf hin, dass die Anordnung einer vorläufigen Aufnahme in zahlreichen Fällen aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz erfolgt.). Das Fremdenpolizeirecht und das Asylrecht, deren Zielsetzungen sich lediglich teilweise überschneiden, können einander nicht generell gegenübergestellt werden.