angesichts dieser Äusserung gehen sie offensichtlich davon aus, dass Asylgesuche von Familienangehörigen zu einem gleichzeitigen Abschluss gebracht werden, beziehungsweise dass alle Familienmitglieder ins bereits hängige Asylgesuch ihres Angehörigen einbezogen werden.). 11.a. Es entspricht ständiger Praxis des BFF und der ARK, dass in jenen Fällen von Asylbewerberfamilien, wo das eine Familienmitglied die Voraussetzungen zur vorläufigen Aufnahme erfüllt, in der Regel die ganze Familie vorläufig aufgenommen wird. Rechtsansprüche aus Art.