ZSR] 1993, S. 95 ff.). Seit der Revision des Bürgerrechtsgesetzes und der damit verbundenen Teilrevision des BG vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG, SR 142.20) vom 23. März 1990, in Kraft getreten am 1. Januar 1992, gewähren die Art. 7 und 17 Abs. 2 ANAG einen Anspruch auf Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung für den Ehepartner eines Schweizer Bürgers oder eines in der Schweiz Niedergelassenen (sowie