Die Beschwerdeführerin verliess Sri Lanka am 6. Juli 1994 und stellte am 11. Juli 1994 in der Schweiz ein Asylgesuch. Am 9. Dezember 1994 verheiratete sich die Beschwerdeführerin mit dem srilankischen Staatsangehörigen J. J. Mit Verfügung vom 11. Januar 1995 lehnte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) das Asylgesuch des Ehemannes der Beschwerdeführerin ab und ordnete gleichzeitig dessen Wegweisung aus der Schweiz an.