Häner Isabelle, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrechtspflege des Bundes, Zürich 1993, S. 174). Darüber hinaus ermöglicht es der Aufschub des Devolutionseffekts der Verwaltung, bei besseren Erkenntnissen auf ihren Entscheid zurückzukommen und damit im allgemeinen (Verwaltungs-) Interesse unnötige Weiterungen des Verfahrens zu verhindern. Aus dem Gesagten kann somit abgeleitet werden, dass ergänzende Abklärungen der Vorinstanz im Rahmen der Vernehmlassung grundsätzlich möglich und mit Art. 54 VwVG vereinbar sind.