Mit einem am 9. Mai 1990 bei der Schweizerischen Botschaft in Israel eingeholten Visum sei er schliesslich am folgenden Tag über Tel-Aviv ausgereist. Mit Verfügung vom 16. Juni 1992 lehnte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) das Asylgesuch des Beschwerdeführers ohne weitere Abklärungen ab und ordnete dessen Wegweisung aus der Schweiz an. Zur Begründung wurde