Der im Mai 1990 in die Schweiz eingereiste Beschwerdeführer begründete sein Asylgesuch im wesentlichen damit, er sei aus der südlibanesischen Armee (SLA) desertiert, deren Mitglied er seit dem 1. Juli 1986 bis zur Ausreise gewesen sei. In der Folge habe er sich von einem befreundeten israelischen Offizier ein Laissez-passer zur Einreise nach Israel beschafft. Mit einem am 9. Mai 1990 bei der Schweizerischen Botschaft in Israel eingeholten Visum sei er schliesslich am folgenden Tag über Tel-Aviv ausgereist.