Eine Klärung der Kontroverse aufgrund des reinen Wortlauts der Gesetzesbestimmung erscheint nicht möglich. Aufgrund einer grammatikalischen Auslegung (unter spezieller Berücksichtigung des Wortes «erst») können abweichende Bedeutungsinhalte zwischen der deutschen Wortfassung einerseits, der französischen und italienischen Formulierung (seul, soltanto) andererseits, zumindest nicht ausgeschlossen werden.