Lieber Viktor, Das neue schweizerische Asylrecht, Schweizerisches Zentralblatt für Staatsund Verwaltungsrecht [ZBl], 1981, S. 54). Während Art. 3 Abs. 3 AsylG festhält, die betreffenden Personen würden als Flüchtlinge anerkannt, stellt Art. 7 AsylG scheinbar die Ausnahme von der Regel dar, wonach nur Flüchtlingen Asyl gewährt werden könne.