die Schweiz Flüchtlingen auf Gesuch hin Asyl gewährt. Es ist damit erhellt, dass eine klare Trennung der Begriffe «Flüchtling» und «Asyl» beabsichtigt gewesen ist, diese Begriffe aber insofern zusammenhängen, als einerseits Asyl nur einem als Flüchtling anerkannten Ausländer gewährt werden kann und anderseits Asyl einem gesuchstellenden Flüchtling nur verweigert werden darf, wenn ein Asylausschlussgrund vorliegt.