Indessen ist selbstverständlich nicht davon auszugehen, dass für die Annahme quasi-staatlicher Herrschaft im erwähnten Sinne sämtliche der vorstehend beispielhaft dargelegten Kriterien kumulativ erfüllt sein müssen (andernfalls sich ohnehin eher die Frage nach dem Nachfolge- denn jene nach dem «Quasi-Staat» aufdrängen würde): Das Erfordernis des kumulativen Erfüllens sämtlicher erwähnter Kriterien müsste schon aus Gründen der Praktikabilität zu unbefriedigenden Resultaten führen, würde die zwingende Beantwortung jeder der aufgeworfenen Fragen doch regelmässig enormen Abklärungsaufwand voraussetzen und zweifellos in einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von Fällen überhaupt unmöglich sein.