Die Prüfung dieser Frage bedingt zwar in jedem Einzelfall eine differenzierte Lageanalyse. Indessen ist selbstverständlich nicht davon auszugehen, dass für die Annahme quasi-staatlicher Herrschaft im erwähnten Sinne sämtliche der vorstehend beispielhaft dargelegten Kriterien kumulativ erfüllt sein müssen (andernfalls sich ohnehin eher die Frage nach dem Nachfolge- denn jene nach dem «Quasi-Staat» aufdrängen würde):