jedenfalls wäre beispielsweise in Kriegsgebieten mit unklar definierten Frontverläufen und schnellen Herrschaftswechseln aber kaum von für die Annahme quasi-staatlicher Herrschaft genügender Beständigkeit auszugehen. Neben der zeitlichen Dimension sind zudem jeweils auch die gesamten übrigen Umstände der Fremdherrschaft zu berücksichtigen: Deren Stabilität beziehungsweise Effektivität kann sich beispielsweise aus dem Grad ihrer Autonomie gegen aussen oder aus Art und Umfang der Übernahme staatlicher - etwa exekutiver (insbesondere auch verwaltungsmässiger oder polizeilicher), legislativer oder judikativer - Funktionen ergeben.