Konstellationen in anderen Staaten - etwa bei der Verfolgung durch die im nordöstlichen Teil Sri Lankas die faktische Herrschaft ausübenden tamilischen «Liberation Tigers of Tamil Eelam» (LTTE) - regelmässig zu verneinen. Ein nachvollziehbarer Grund für eine solche Ungleichbehandlung wäre allerdings nicht ersichtlich, beziehungsweise eine solche je nach Herkunftsland der betreffenden Asylbewerber uneinheitliche Rechtspraxis würde als kaum zulässig erscheinen.