Umstritten ist jedoch die Frage der mittelbaren Verfolgung bei - beispielsweise aufgrund einer Bürgerkriegssituation - fehlender staatlicher Schutzfähigkeit, wobei hier je nach der Kategorie der Täter zwei Konstellationen zu unterscheiden sind: Die Asylrelevanz der Verfolgung durch private Dritte im schutzunfähigen Staat wird von der massgebenden Lehre uneinheitlich beurteilt (zurückhaltend bejahend: Kälin, a. a. O., S. 64 ff.; eher verneinend: Werenfels, a. a. O., S. 222 ff.; hier unklar: Achermann/Hausammann, a. a. O., vgl. S. 86 f.), während die Praxis der schweizerischen Asylbehörden diese Frage verneint.