Staat private Nachstellungen dann als sogenannte mittelbare Verfolgung 5 zurechnen lassen muss, wenn er diese anregt, unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt, obwohl er zur Schutzgewährung in der Lage wäre, und damit seinen fehlenden Schutzwillen zum Ausdruck bringt. Umstritten ist jedoch die Frage der mittelbaren Verfolgung bei - beispielsweise aufgrund einer Bürgerkriegssituation - fehlender staatlicher Schutzfähigkeit, wobei hier je nach der Kategorie der Täter zwei Konstellationen zu unterscheiden sind: