insbesondere sei er mehrmals getreten sowie mit Stöcken und Gewehrkolben geschlagen und dazu gezwungen worden, an besonders gefährlichen Frontstellen Stellungen zu bauen. Er habe auf dem nackten Fussboden schlafen müssen und zuwenig Nahrung erhalten. Als Folge dieser schlechten Behandlung habe er elf Kilogramm Körpergewicht verloren und sei an Tuberkulose erkrankt. Mit Verfügung vom 29. April 1994 verneinte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) die Flüchtlingseigenschaft des Beschwerdeführers, wies dessen Asylgesuch ab und ordnete seine Wegweisung aus der Schweiz an. Die