1 staatlichen Territoriums und die dort lebende Bevölkerung ausüben (sogenannte «quasi-staatliche Verfolgung»), ist bei der Prüfung der Flüchtlingseigenschaft staatlicher Verfolgung gleichzusetzen. Beurteilungskriterien (Grad der faktischen Herrschaft; zeitliche Konstanz; Effektivität [E. 4.d, aa und bb]).