9 berücksichtigen, sondern insbesondere sind die objektiven Umstände und das Umfeld gleichermassen miteinzubeziehen. Es kann daher aufgrund der Verfolgung eines Kollektivs - wie vorliegend der Yeziden - durchaus der Schluss gezogen werden, dass der einzelne Angehörige dieser Gruppe mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bereits gefährdet ist, bevor beziehungsweise ohne dass er bereits konkreten Massnahmen ausgesetzt war oder ist.