Nach dem Gesagten ist hinsichtlich der Glaubensgemeinschaft der Yeziden von einer gezielten Gruppen- oder Kollektivverfolgung auszugehen; mithin ist allein die Zugehörigkeit zu dieser Zielgruppe als Indiz dafür zu werten, dass bei jedem einzelnen Angehörigen begründete Furcht vor Verfolgung vorliegt. Die Anforderungen an die begründete Furcht in einer solchen staatlichen, gezielt und intensiv gegen eine bestimmte Zielgruppe gerichteten Verfolgung sind dadurch herabgesetzt (vgl. Achermann Alberto / Hausammann Christina, Handbuch des Asylrechts, 2. Aufl., Bern und Stuttgart, S. 92).