religiöse Minderheit zu schwächen, kommt (vgl. Kälin Walter, Grundriss des Asylverfahrens, Basel und Frankfurt a. M., S. 56). Diese Massnahmen sind in ihrer Gesamtheit daher auch geeignet, bei der Gemeinschaft der Yeziden einen unerträglichen psychischen Druck zu bewirken. Bei dieser Sachlage ist unerheblich, ob der einzelne Yezide über diese, die ganze Glaubensgemeinschaft betreffenden, Verfolgungsmassnahmen hinausgehende Massnahmen erlitten hat oder solche mit guten Gründen befürchtet;