3 AsylG (abschliessend) aufgezählten flüchtlingsrelevanten Verfolgungsmotive wie Rasse, Religion, Nationalität, soziale Gruppe teils schon von ihrer Definition her mit dem Begriff «Kollektiv» verbunden (vgl. Werenfels Samuel, Der Begriff des Flüchtlings im schweizerischen Asylrecht, Bern u. a. 1987, S. 209). Die Schweizerische Asylpraxis behandelt die Frage der Kollektivverfolgung über die Grundsätze der begründeten Furcht, welcher eine Doppelnatur in dem Sinn zukommt, dass einerseits individuelle Massnahmen gefordert werden, andererseits aber auch Massnahmen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft genügen, die sich gegen (andere) Personen richten,